Bereich für Fachkreise
Laut § 10 Abs. 1 des Heilmittelwerbegesetzes (HWG) dürfen Informationen zu verschreibungspflichtigen Arzneimitteln nur Angehörigen der medizinischen Fachkreise zur Verfügung gestellt werden. Dazu zählen unter anderem Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Apotheker sowie Personen, die mit diesen Arzneimitteln erlaubterweise Handel treiben.
Sollten Sie den medizinischen Fachkreisen nicht angehören, greifen Sie bitte auf unsere Produktinformationen zu apthekenpflichtigen und freiverkäuflichen Präparate zurück.

